Aktualisiert am 12.06.2023
Mitglieder des Verwaltungsrates
Beschluss der Gesellschafterversammlung d.d. 27/05/2022
Mitglieder des Aufsichtsrates
Beschluss der Gesellschafterversammlung d.d. 27/05/2022
Präsident | Dr. Thomas Pircher CV Thomas Pircher Erklärung zum Nichtbestehen von Nichtübertragbarkeits- und Unvereinbarkeitsgründen gemäß GvD Nr. 39/2013 Erklärung betreffend die Inhaberschaft von anderen Ämtern bei öffentlichen oder privaten Körperschaften Auftragsdauer: Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Jänner 2024 aufrecht |
Aufsichtsrätin | Martha Florian von Call CV Martha Florian von Call Erklärung zum Nichtbestehen von Nichtübertragbarkeits- und Unvereinbarkeitsgründen gemäß GvD Nr. 39/2013 Erklärung betreffend die Inhaberschaft von anderen Ämtern bei öffentlichen oder privaten Körperschaften Auftragsdauer: Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Jänner 2024 aufrecht |
Aufsichtsratsrat | Dr. Fabio Pedullà CV Fabio Pedullà Erklärung zum Nichtbestehen von Nichtübertragbarkeits- und Unvereinbarkeitsgründen gemäß GvD Nr. 39/2013 Erklärung betreffend die Inhaberschaft von anderen Ämtern bei öffentlichen oder privaten Körperschaften Auftragsdauer: Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Jänner 2024 aufrecht |
Aufsichtsratsrätin (Ersatz) | Frau Dr. Renate Fauner CV Renate Fauner Erklärung zum Nichtbestehen von Nichtübertragbarkeits- und Unvereinbarkeitsgründen gemäß GvD Nr. 39/2013 Erklärung betreffend die Inhaberschaft von anderen Ämtern bei öffentlichen oder privaten Körperschaften Auftragsdauer: Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Jänner 2024 aufrecht |
Aufsichtsratsrat (Ersatz) | Dr. Mario Bartolomeo Bortolotti CV Mario Bartolomeo Bortolotti Erklärung zum Nichtbestehen von Nichtübertragbarkeits - und Unvereinbarkeitsgründen gemäß GvD Nr. 39/2013 Erklärung betreffend die Inhaberschaft von anderen Ämtern bei öffentlichen oder privaten Körperschaften Auftragsdauer: Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Jänner 2024 aufrecht |