Beförderungsbestimmungen

Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen für den öffentlichen Personenverkehr sind mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung vom 5. Juli 2016, Nr. 760 festgelegt. Die wichtigsten Normen im Überblick:

Fahrgäste haben Anrecht auf Beförderung, sobald sie in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigen und im Besitze eines gültigen Fahrscheines sind.

Im Haltestellenbereich weisen die Fahrgäste mit einem Handzeichen darauf hin, dass sie in den heranfahrenden Bus einsteigen möchten.

Die Sitzplätze sind vorrangig Menschen mit Behinderung, schwangeren Frauen, Senioren und Fahrgästen mit Kleinkindern vorbehalten. Für Menschen mit Behinderung müssen auf den Bussen mindestens drei Sitzplätze in der Nähe der Ausgangstür reserviert und der Zustieg durch die Ausgangstür erlaubt werden.

Nicht zur Beförderung zugelassen sind Personen, die sich weigern, die Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften des Dienstes anzuerkennen; die die Anstandsregeln verletzen; die die anderen Fahrgäste stören; die dem Beruf des Verkäufers, Sängers, Musikanten oder Ähnlichem an Bord der Fahrzeuge nachgehen. Sollten die oben genannten Vorschriften nicht beachtet werden und die Umstände eine Fortsetzung der Fahrt für nicht ratsam erscheinen lassen, können der Busfahrer oder das Kontrollpersonal den Eingriff der Ordnungskräfte anfordern.