Mitteilung Amtskodex für Durchführung elektronischer Zahlungen im Sinne des MD Nr. 55 vom 3. April 2013
Ab 31. März 2015 besteht die Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Rechnung auch gegenüber den lokalen öffentlichen Verwaltungen und allen anderen öffentlichen Verwaltungen, welche bisher noch nicht betroffen waren (MD 3. April 2013, Nr. 55).
Die Verwaltung der SASA darf somit Rechnungen, welche nicht in einem elektronischen Format ausgestellt sind, ab 31. März 2015 nicht mehr annehmen.
Die an die SASA ausgestellten Rechnungen müssen über das „Sistema di Interscambio“ (SdI) eingegeben und der Empfänger wie folgt angegeben werden:
Amtskodex (CUU): Y30O3L
Der Amtskodex ist eine Pflichtinformation, die ermöglicht, die elektronische Rechnung an das zuständige Amt korrekt zu übermitteln.
Weitere Informationen zum Thema „elektronische Fakturierung“ finden Sie unter www.fatturapa.gov.it
SASA wendet das Split payment laut Art. 17-ter DPR 633/1972 an.
E-mail Adresse für die Übermittlung der Kostenvoranschläge: procurement@sasabz.it